Anmeldung

Die allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und des Veranstalters. Die Anmeldung kann nur in Textform erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig. Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Geschäftsbedingungen an. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden ausschließlich durch diese geregelt, vorbehalten sind abweichende in Textform gemachte Vereinbarungen. Mit der Annahme durch den Veranstalter, erhält der Reiseteilnehmer eine Bestätigung der Leistungsvereinbarungen in Textform. Bei allen vermittelten Arrangements gelten die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der zuständigen Unternehmen.

Zahlungskonditionen

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung ist innerhalb 14 Tagen eine Anzahlung von 300 Euro je Teilnehmer zu bezahlen. Spätestens 14 Tage vor Reiseantritt ist der Restbetrag fällig. Bei kurzfristigen Buchungen und bei Beträgen unter Euro 300.- sind die Kosten nach Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Ergibt sich bei einer Doppelzimmerbuchung eine Einzelbelegung, wird diese in Rechnung gestellt.

Leistungen

Auf der Grundlage der Beschreibungen im Internet (www.panorama-trails.com) ergibt sich der Umfang der Leistungen ausschließlich aus der Reisebestätigung in Textform. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Textform.

Stornierung durch den Teilnehmer

Vor der Durchführung ist ein Rücktritt vom Vertrag jederzeit möglich. Die Stornierung muss in Textform erfolgen.

Schon vor Reiseantritt ist die Ausbildung, Betreuung und Fütterung der Pferde Teil der vereinbarten Leistung. Das Wohl der Pferde liegt dem Veranstalter sehr am Herzen. Die Pferde werden das ganze Jahr über gepflegt, auch wenn keine Trails stattfinden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der der Teilnehmer bei Antritt seiner Reise ein gut trainiertes und ausgeglichenes Pferd antrifft.

Daher ergeben sich bei einer Stornierung für diese im Vorfeld erbrachte Leistung folgende Pauschalen des Gesamtpreises:

  • Vom 150. bis zum 70. Tag vor Reisebeginn 300,- Euro pro Person, es sei denn, der Teilnehmer weist dem Veranstalter den Anfall eines niedrigeren Betrags nach;
  • vom 69. bis 40. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, mind. 300,- Euro pro Person;
  • vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises, mind. 300,- Euro pro Person;
  • und vom 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, mind. 300,- Euro pro Person;
  • vom 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises, mind. 300,- Euro pro Person;
  • und vom 9. Tag vor Reisebeginn an 85% des Reisepreises, mind. 300,- Euro pro Person.

Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Anreisetag 100%.

Der zurücktretende Teilnehmer kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese den besonderen Anforderungen der gebuchten Veranstaltung genügt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben. Es wird eine Bearbeitungspauschale von Euro 50,- Euro in Rechnung gestellt. Bei Umbuchung auf einen anderen Termin finden die Stornotabellen Anwendung. Bei Abbruch der Reise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht erbrachter Leistungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer über eine gültige Krankenversicherung mit Auslandsdeckung verfügen muss. Zudem ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche – abgesehen von anderen Motiven für einen Reiserücktritt – auch einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch bei Erkrankung oder Quarantäne aufgrund von Covid-19 deckt, verpflichtend (abzuschließen bei Ihrem Versicherungsunternehmen).

Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die Mindest- Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn die Vereinbarungen annullieren. Die geleisteten Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Aus wichtigen organisatorischen oder personellen Gründen kann der Veranstalter jederzeit eine Veranstaltung absagen oder abbrechen. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf alle nicht erbrachten Leistungen, abzüglich Stornierungskosten. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen der Reise oder eines anderen Anlasses auf Grund einer Falscheinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder Gesundheit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nachkommt oder trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört, kann er durch den Veranstalter, ohne Anspruch auf Schadenersatz, von der Reise jederzeit ausgeschlossen werden. Er ist für die Heimreise selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis.

Garantien und Haftungsausschluss des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich, in angemessenen Grenzen, die vereinbarten Leistungen, genaue Streckenbeschreibungen, die sorgfältige Auswahl und Prüfung der Dienstleister sowie die vollständige Gesamtleistungen zu erbringen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reiten eine Aktivität mit hohem Risiko ist. Die Teilnahme an allen Trailritten erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter und seine Mitarbeiter übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen von Teilnehmern oder Drittpersonen und für materielle Schäden des Teilnehmers, insbesondere dessen Bekleidung und sonstige Ausrüstung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sich gegen alle auftretenden Risiken zu versichern. Der Veranstalter empfiehlt dringend eine Gepäckversicherung (z. B. gegen Beschädigung oder Verlust) sowie eine Unfall-, Krankheits-, Genesungs-, Rückführungs- und Haftpflichtversicherung. Das Tragen eines Schutzhelms ist für alle Trailritte obligatorisch.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die das Tragen eines Schutzhelms missachten. In Bezug auf die Auswirkungen der Wetterbedingungen und die persönlichen Fähigkeiten des Teilnehmers kann der Veranstalter nicht garantieren, dass ein Trail genauso durchgeführt wird, wie es im Programm beschrieben ist. Zum Zeitpunkt der Planung orientierten sich die Streckenrouten an den aktuellen Straßenverkehrsvorschriften. Der Veranstalter kann nicht für spätere Änderungen dieser Bestimmungen haftbar gemacht werden.

Die Haftung des Veranstalters für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks ist auf das Doppelte der Gesamtkosten des Urlaubs begrenzt. In Bezug auf die Dienstleistungen Dritter (z. B. Hotels) fungiert der Veranstalter nur als Vermittler und übernimmt keine Haftung für die Qualität und Bereitstellung derer Dienstleistungen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Stornierung eines Trails aufgrund schlechter Wetterbedingungen und bietet unter diesen Umständen keine Entschädigung. Wenn in der Streckenbeschreibung enthalten, bietet der Veranstalter einen Gepäcktransfer und in Ausnahmefällen einen Personenverkehr im Begleitfahrzeug (max. 2 Personen) an. Sondertransfers aufgrund einer Person, die nicht mit der Gruppe reiten kann, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Trails mit vorheriger Ankündigung zu kombinieren.

Reiseformalitäten / Gesundheit

Der Reisende ist für die An-/Abreise und die Einhaltung der Pass- und Visa- Vorschriften sowie für die vorgeschriebenen Impfungen selbst verantwortlich. Allfällige Aufwendungen und Nachteile bei Nichteinhaltung gehen zu seinen Lasten.

Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass gesundheitlich keine Bedenken gegen eine Teilnahme an den Aktivitäten bestehen.

Der Veranstalter haftet nicht für jedwede Schäden, die dem Teilnehmer des Stern- oder Trailritts im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehen. Ausgeschlossen ist insbesondere eine Haftung des Veranstalters, wenn sich der Teilnehmer mit dem Coronavirus (COVID-19), einer Mutation oder Variation hiervon ansteckt, gleichgültig, ob die Ansteckung durch Mitreisende, Mitarbeiter des Veranstalters oder dritte Personen oder sonstige Ursachen erfolgt.

Ausgeschlossen ist insofern jede Art von Schaden des Teilnehmers, gleich ob materiell oder immateriell. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter nicht für Kosten, die dem Teilnehmer in Zusammenhang mit einer Erkrankung entstehen, wie beispielsweise die Notwendigkeit einer Flugumbuchung, Verdienstausfall usw.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter auch in Bezug auf Maßnahmen zur Kontrolle bzw. Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus zu befolgen, insbesondere also z. B. Mund-/Nasenschutz zu tragen, Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen o. ä.

Allgemeines

Beanstandungen müssen sofort vor Ort gemeldet werden, damit die zuständige Person für die Behebung des Mangels besorgt sein kann. Ersatzansprüche sind spätestens 30 Tage nach der Rückkehr in Textform geltend zu machen. Änderungen von Programmleistungen und Preisen sowie das Berichtigen von Irrtümern und Druckfehlern sind ausdrücklich vorbehalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu kollegialem Verhalten gegenüber der Gruppe und akzeptiert demokratisch gefällte Entscheidungen. Alle Routen werden unter erheblichem Zeit- und Kostenaufwand des Veranstalters exklusiv geplant und rekognosziert. Die Streckenführung ist ein wesentlicher Bestandteil des Angebotes. Der Veranstalter bittet deshalb um Verständnis, dass von den Touren keine Aufzeichnungen gemacht werden dürfen. Der Veranstalter kann im Interesse der Gruppe oder wenn die Durchführbarkeit der Reise gefährdet ist, von einem Ausschluss eines Teilnehmers Gebrauch machen.

Ausflüge Strand

Für die im Küstengesetz (Gesetz 22/1988, vom 28. Juli) genannten Zwecke, und den sich daraus ergebenden Vorschriften (Königliches Dekret 1471/1989 vom 1. Dezember), wird hiermit erläutert, dass die Ausflüge in den öffentlichen maritimen-terrestrischen Bereichen unentgeltlich durchgeführt werden. In Anbetracht dieses kostenlosen Angebotes sind die Strandritte daher nicht den außergewöhnlichen Rentabilitäten zuzuordnen.

Hinweis zu Foto- und Filmaufnahmen

Während der Wanderritte werden unter Umständen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder erfolgt auf unserer Homepage, Printmedien und Social-Media-Kanälen. Als Teilnehmer erfolgt die zur unentgeltlichen Veröffentlichung in vorstehender Art und Weise und zwar ohne, dass es einer ausdrücklichen Erklärung der betreffenden Person bedarf. Sollte die betreffende Person im Einzelfall nicht mit der Veröffentlichung ihrer Person einverstanden sein, bittet der Veranstalter um die unmittelbare Mitteilung per Mail, Telefon oder auf postalischem Weg mit der genauen Bezeichnung der diesbezüglich in Rede stehenden Abbildung. In diesem Fall wird die Abbildung binnen einer angemessenen Frist entfernt und nicht weiter veröffentlicht.