Wird die Mindest- Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn die Vereinbarungen annullieren. Die geleisteten Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Aus wichtigen organisatorischen oder personellen Gründen kann der Veranstalter jederzeit eine Veranstaltung absagen oder abbrechen. In diesem Fall hat der Teilnehmer Anspruch auf alle nicht erbrachten Leistungen, abzüglich Stornierungskosten. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen der Reise oder eines anderen Anlasses auf Grund einer Falscheinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder Gesundheit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nachkommt oder trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört, kann er durch den Veranstalter, ohne Anspruch auf Schadenersatz, von der Reise jederzeit ausgeschlossen werden. Er ist für die Heimreise selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis.

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